EU-Richtlinie 1935/2004

EU-Richtlinie 1935/2004 - Schutzhandschuhe in der Lebensmittelindustrie

 

 


 

Die EU-Richtlinie 1935/2004 legt fest, welche Materialien und Gegenstände für den Kontakt mit Lebensmitteln zulässig sind. Die Anforderungen an Schutzhandschuhe für den Lebensmittelkontakt sind in der EU-Richtlinie 1935/2004 Nr. 10/2011 festgehalten. Hintergrund dieser Norm ist es, den Lebensmittelverbraucher vor Kontaminationsgefahren zu schützen, indem verhindert wird, dass bei der Lebensmittelverarbeitung Handschuhe eingesetzt werden, die schädliche Stoffe auf das Lebensmittel übertragen. Handschuhe, die nach EU-Richtlinie 1935/2004 Nr. 10/2011 zertifiziert sind, können bedenkenlos für Arbeiten mit Lebensmitteln eingesetzt werden. Grundsätzlich eignen sich einige Handschuhmaterialien allerdings besser für bestimmte Lebensmittelbereiche als andere. Speziell im Bereich der Einweghandschuhe gibt es hier große Unterschiede zwischen den drei gängigen Materialien Latex, Nitril und Vinyl. Die folgende Übersicht zeigt, welches Material in welchem Anwendungsbereich seine Stärken bzw. Schwächen hat.


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